AH-Motorradclub

Vorstand Roswitha Mitschka
Telefon 08122-13657

Mitglieder (Rufname und Bürgerlicher Name)
Da Wirt:
Andreas Bauer
D‘ Wirtin: Maria Bauer
Da Bap: Günther Gelhart
D’Mam: Marianne Gelhart
Da Oid: Josef Johann Gams
D’Oide: Maria Gams
Da Habbe: Herbert Rieger
---: Marlene Rieger
Da Teifl: Konrad Josef Ehrmaier
---: Angelika Stöckl
Da Doatzbär: Wilhelm Friedrich Thiermann
---: Sylvia Steffel
As Trutscherl: Roswitha Tina Rieger
---: Holger Ertel
---: Evelyn Ertel

Aufgaben
Vorsitz/Schriftverkehr: D'Rosi und da Willy
Bild/Doku: Angelika und da Teife
Route/Unterkunft: D'Mam und da Bap
Kasse/Geld: D'Marlene und da Habbe
Werkstatt/Reparatur: D'Maria und da Sepp
Speis/Trank: D'Wirtin und da Wirt

AH-MC Kirchasch (Alte Herren Motorradclub Kirchasch)
1999 wurde in Kirchasch der AH-MC Kirchasch gegründet. Zur Zeit sind zwölf Mitglieder aktiv in das Vereinsgeschehen eingebunden. Neben der strengen Satzung und den hohen Strafgebühren steht aber besonders das Lebensmotto des AH-MC im Vordergrund.

Lebensmotto des AH-MC Kirchasch
Irgendwenn, am Anfang vo 99 warn Da Wirt und d’Wirtin, da Bap und d’Mam, da Oid und sei Oide, da Habbe und d’Hexi, da Teifl und d’Bine, da Doatzbär und as Trutscherl beim Wirt in Kirchosch. Die oidn Deppn san auf die Idee kumma, an Mopedclub zu gründen, weil’s da Hafer gstochen hot. Da homs dann gsagt:
Mia samma mia und mia samma die AH-Rocker

Strafgebühren: Anlage II zum Gründungspapier
Neumitglieder Aufnahmegebühr 1 Runde Schnaps + 27,27 Euro
Jeder, der zu spät kommt
bis 10 Min. 2,50 Euro
bis 20 Min. 5,00 Euro
über 20 Min. (=unentschuldigtes Fernbleiben) 10,00 Euro

Überholen des Führungsfahrzeugs 3,33 Euro

Verfahren 2,77 Euro

Unzulässige Pfade befahren 2,22 Euro

Tank nicht voll bei langfristig geplanter Tour 2,22 Euro

Übermäßige Bieselpausen 1,11 Euro

Beleidigung (in Bezug auf ein GM) 1,11 Euro

Mitglieder Beitragsrückstand über zwei Monate 1 Kasten Bier

Nicht im erforderlichen Umfang am sonntäglichen Zusammensein teilgenommen 3,33 Euro

Satzung des AH-MC Kirchasch
Präambel

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor allem, was da kreucht und fleucht auf den bundesdeutschen und europäischen Strassen, Feld-, Wald- und Wiesenwegen, und von dem Willen beseelt, als gleichberechtigte Verkehrs- und Stammtischteilnehmer auf der Welt, dem Motorradfahren in Wort, Bild und Taten zu frönen, geben sich die Gründungsmitglieder kraft ihrer innewohnenden Macht die folgende Satzung:

Artikel 1

Name des Vereins / Sinn und Zweck

Der Verein trägt den Namen “AH-Rocker-Motorradclub“ (im Nachfolgenden AH-MC genannt):

Sinn und Zweck des AH-MC ist:
freundschaftlich miteinander umzugehen, fortwährend gemeinsame Motorradtouren durchzuführen, zusammenzusitzen, Feste zu feiern und soziale Kompetenz auszuleben.

Sozial verwerfliche, also asozial indizierte, Individuen sind somit bereits durch diese Norm vom AH-MC ausgeschlossen.

Artikel 2

Gremien, Arbeitsbereiche und Funktionen

Beim AH-MC bestehen folgende Gremien und Arbeitsbereiche:

Die Vollversammlung:
Dies sind sämtliche Mitglieder des AH-MC. Die Vollversammlung hat aber keinerlei Kompetenz.

Die Gründungsmitglieder (es handelt sich hierbei um die Personen, die unterschriftlich dieses Dokument ratifizierten; im Weiterführenden “GM“ genannt):
Sie sind die absoluten Machthaber in Bezug auf den Verein. Die GM sind somit autark in ihren Entscheidungen. Jedwede Kritik von anderer Seite kann von ihnen vollkommen ignoriert werden.

Der / die Vorsitzende und zugleich Schriftführer/in:
Er / Sie leitet die Geschäfte des AH-MC und ist für den Schriftkram verantwortlich.

Der / die Bildführer/in und Dokumtentator/in:
Er / Sie ist zuständig für die visuelle Dokumentation von Ausflügen und sonstigen Vereinsevents.

Der / die Routen- und Unterkunftsplaner/in:
Er / Sie ist verantwortlich für die Planung der Tourrouten einschließlich logistischer Vorbereitungen.

Der / die Kassenwart/in:
Er / Sie managt die Finanzen.

Der / die Werkstattmeister/in: Er / Sie ist zuständig für technische Fragen und Reparaturhilfe bei Ausfahrten.

Der / die Speisen- und Getränkewart/in: Er / Sie ist zuständig für das leibliche Wohl in Bezug auf flüssige und feste Nahrungsaufnahme

Die Besetzungen der Arbeitsbereiche ist in Anlage I aufgeführt.

Artikel 3

Mitglieder

Über eine Neuaufnahme von Mitgliedern entscheiden die GM. Neumitglieder haben die in Anlage II aufgeführten Einstandsreglementierungen zu beachten. Ansonsten werden sie in Schimpf und Schande zum Teufel gejagt.

Zudem müssen Mitglieder:

jeweils mindestens zwei Personen sein, die in häuslicher Gemeinschaft liiert sind; Einzelpersonen sind nicht zugelassen.

Als Motorrad einen Chopper oder Cruiser ihr Eigen nennen. Gewöhnliche Straßen-, Renn- oder Geländemaschinenen sind nicht zugelassen.

Mindestens eine jeansähnliche Lederhose als Motorradbekleidung besitzen. Lederkombis sind nicht zugelassen.

Die genannten drei Punkte gelten nicht für die GM.

Als Ehrenmitglied wurde einstimmig die Oma (Anna Bauer, Wirtsmutter und Landwirtin) auserkoren.

Artikel 4

Mitgliederzahl

Es werden höchstens acht Mitgliederpaare zugelassen. Eine höhere Zahl würde Sinn, Zweck und Organisationsabläufe stören.

Artikel 5

Pflichten der Mitglieder

Um ein aktives Vereinsleben zu gewährleisten, werden folgende Dogmen oktroyiert:
Die Mitglieder haben einen pecuniären Beitrag zum Vereinsleben zu entrichten, den der/die Kassenwart/in eingenständig, erforderlichenfalls unter Zuhilfenahme von Zwangsmitteln, eintreibt. Die Monetärverpflichtung wird festgelegt auf 2,00 Euro pro Mitgliedspaar/Monat.

Mindestens die Hälfte eines Mitgliedspaares hat sich grundsätzlich mindestens zweimal pro Monat am Sonntag Abend in einem der Vereinslokale (siehe § 7) einzufinden und der Geselligkeit zu frönen.

Nach jeder durchgeführten geplanten Tour hat jeweils ein Mitgliederpaar im Wechsel mit den anderen Mitgliederpaaren eine “Endlich-vorbei-Kaffee-Session“ zu organisieren und durchzuführen.
Artikel 6

Ausfahrten / Touren / Geselligkeit

Ein geordnetes Vereinsleben erfordert konsequenterweise auch Regeln, die bei den durchzuführenden Ausfahrten und Touren zu beachten sind. Gleiches gilt natürlich auch für alle anderen Veranstaltungen und Gelegenheiten, die örtlich und zeitlich im Zusammenhang mit dem Ziel und Zweck des AH-MC stehen. Diese sind, ebenso wie die Sanktionsmaßnahmen in der Anlage II aufgeführt und zu beachten.

Artikel 7

Vereinslokale

Als Vereinslokale gelten jeweils die fallweise zu bestimmenden Örtlichkeiten; dies sind insbesondere die Anwesen in der Dorfstraße 13 (Gasträume), 13a (Garage), 12a (Garten oder Kellerbar), 26 (noch nicht näher deklariert), in der Kreuzstraße 26 (Freifläche vor der Garage und Garage) und in der Waldstraße 1 (Carport).

Artikel 8

Gastfahrer/Gastbeifahrer Gastfahrer und Gastbeifahrer sind in der Regel herzlichst willkommen. Bei Teilnahme an einer Tour gelten die Regeln nach Anlage II.

Artikel 9

Sonstiges

Sonstige Bestimmungen und was alles im Übrigen wichtig ist, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und der gesunde Menschenverstand.

Epilog

Dieses Gründungspapier gilt zugleich als Satzung für den AH-MC. Alles hier niedergelegte wird hier gesiegelt und gestempelt:

Da Wirt D‘ Wirtin Da Bap D’Mam Da Oid D’Oide Da Habbe D’Hex Da Teifl D’Bine Da Doatzbär As Trutscherl

Gegeben, dahier zu Kirchasch am Muttertag, den 09. Mai 1999.

(alles im Original gezeichnet)



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